top of page
Suche
  • bohrer3

Kinderwunsch und Bürokratie

Endlich ist der Nachwuchs da, aber bevor man sich ganz seiner Elternrolle hingeben kann, muss noch einiges an Papierkram erledigt werden. Um den größten Stress zu vermeiden, empfehlen wir, einige Dinge schon vor der Geburt zu erledigen, um sich dann ganz dem oder der Kleinen widmen zu können. Dass Sie den Überblick in der unübersichtlichen Welt der Bürokratie behalten, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte auf.



Elternzeit beantragen

Für Berufstätige ist wichtig, dass sie die Elternzeit spätestens 7 Wochen vor der geplanten Geburt beantragen und festlegen, wie diese gestaltet werden soll. Zum Beispiel kann in Teilzeit gearbeitet werden. Erstellen Sie hier einen Plan mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich diesen unbedingt schriftlich geben.


 

Anmeldung zur Geburt

Egal, ob Sie ihr Kind in der Klinik, einem Geburtshaus oder doch zuhause zur Welt bringen wollen, kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anmeldung Ihrer Geburt. Die meisten Krankenhäuser und Geburtshäuser bieten hierzu Infoabende an bei denen Sie wichtige Fragen klären und sich schon einmal in den Räumlichkeiten umschauen können. Sollten Sie planen, Ihr Kind im Krankenhaus zur Welt zu bringen, sollten Sie sich spätestens in der 32. – 36. Woche dort anmelden. Bei einer Hausgeburt sollten Sie möglichst früh Kontakt zu einer erfahrenen Hebamme aufnehmen. 


 

Beantragung der Geburtsurkunde

Die Beantragung der Geburtsurkunde sollte in der ersten Woche nach Geburt Ihres Sprösslings erfolgen. In vielen Kliniken übernimmt das Sekretariat diesen Behördengang für Sie. Falls dies nicht der Fall ist, brauchen Sie beim Amtsgang folgende Unterlagen:

  • Falls die Eltern verheiratet sind: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift

  • Falls die Eltern ledig sind: Geburtsurkunde der Eltern, evtl Nachweis über Vaterschaftsanerkennung oder Sorgeerklärung

  • Ärztliche Bescheinigung bzw. Bescheinigung der Hebamme 

  • Sie kriegen dann mehrere beglaubigte Ausführungen der Geburtsurkunde ausgehändigt.


 


Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Das Einwohnermeldeamt wird in der Regel über die Ankunft Ihres Nachwuchses informiert. Zur Sicherheit sollte Sie sich trotzdem noch einmal informieren und können bei dieser Gelegenheit auch direkt einen Reisepass für Ihr Kind beantragen.


 


Kindergeld und Elterngeld beantragen

Beantragen Sie das Elterngeld am besten direkt nach der Geburt Ihres Kindes, denn es wird nur 3 Monate rückwirkend gezahlt. Auch das Kindergeld sollte so schnell wie möglich bei der Familienkasse oder dem Arbeitsamt beantragt werden. Die Formulare hierzu finden Sie hier.


 

Anmeldung bei der Krankenversicherung

Ihr Neugeborenes ist automatisch bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Bei einer Privatversicherung muss Ihr Kind ohne Risikoprüfung aufgenommen werden, allerdings gegen einen eigenen Betrag.


 

Vaterschaft anerkennen

Wenn Sie mit Ihrem Partner nicht verheiratet sind, empfiehlt es sich, eine Vaterschaftsanerkennung zu beantragen. Die Anerkennung können Sie beim Jugendamt, Standesamt, Amtsgericht oder einem Notar beantragen. Allerdings ist sie nur beim Jugendamt und Standesamt kostenfrei.

Der Vorteil an der Anerkennung ist, dass Sorgerechtsfragen und Erbschaftsansprüche so leichter geklärt werden können.

Die Vaterschaft kann bereits während der Schwangerschaft beantragt werden. Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Geburtsurkunde von Eltern und Kind (Während der Schwangerschaft auch ohne möglich)

  • Mutterpass

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern



Gemeinsames Sorgerecht

Einen weiteren Punkt, den Unverheiratete Paare beachten sollte, ist die Beantragung des gemeinsamen Sorgerechts, insbesondere, wenn auch nach der Geburt keine Hochzeit geplant ist. Mit dem Antrag auf ein gemeinsames Sorgerecht legen Sie eine sogenannte Sorgeerklärung ab. Diese muss vom Notar oder Jugendamt öffentlich beurkundet werden.

Wenn Sie all diese Punkte beachten und alles rechtzeitig erledigen, sollten Sie sich gut und sicher durch den Bürokratie-Dschungel kämpfen können und genug Zeit haben, sich in den ersten Monaten ganz und gar Ihrem Kind zu widmen.

5 Ansichten0 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen
bottom of page